Rechtliche Grundlagen

Verpflichtung zur Ersten Hilfe

Grundsätzlich ist jeder mündige europäische Bürger zur Erste-Hilfe-Leistung verpflichtet. Eine Unterlassung der Hilfeleistung kann nach österreichischem Strafrecht gemäß § 95 des Strafgesetzbuches sogar zu einer Bestrafung führen.

Die Verpflichtung zur Hilfeleistung reicht aber nur soweit, wie sie dem Einzelnen zuzumuten ist. Das bedeutet, dass niemand sein eigenes Leben oder seine Gesundheit zur Rettung eines anderen in Gefahr bringen muss und auch keine Hilfe leisten muss, zu der er nicht in der Lage ist.

Es gibt daher eine Verpflichtung zur Hilfeleistung, die aber dadurch begrenzt ist, dass niemand mehr helfen muss, als er persönlich kann.

Flaggenrecht

Sobald die Flugzeugtür geschlossen ist, gilt an Bord eines Flugzeuges das Recht des Staates, in dem das Flugzeug registriert ist.

Zivilrechtliche Haftung

Vertragspartner eines Fluggastes ist in der Regel die jeweilige Fluggesellschaft, weshalb auch die Fluggesellschaft für einen Notfall wie eine Fluggasterkrankung Vorkehrungen zu treffen hat. Zahlreiche Fluggesellschaften haben Haftpflichtversicherungen für Ersthelfer abgeschlossen oder Ersthelfer bekommen von den Fluggesellschaften eine Enthaftungserklärung.

Als Ersthelfer ist es wiederum wichtig, keine Gegenleistung von dem Fluggast anzunehmen, dem geholfen wird. Daraus könnte sich nämlich konkludent ein Vertragsverhältnis ableiten lassen, das zu eigenen vertraglichen Verpflichtungen führen könnte. Erste Hilfeleistung sollte deswegen immer unentgeltlich erfolgen! Die Unentgeltlichkeit ist auch deshalb wichtig, um in Fällen mit einem Bezug zu den USA in die Haftungsbefreiung durch den US Aviation Medical Assistance Act of 1998 zu gelangen.

Dokumentation

Als Ersthelfer sollte man nach einer Hilfeleistung ein kurzes Protokoll über die erfolgte Hilfeleistung verfassen und dieses Protokoll im Idealfall auch noch von anderen Ersthelfern, dem Kabinenpersonal oder Zeugen gegenzeichnen lassen. Durch eine solche Dokumentation kann auch Monate oder Jahre später nachvollzogen werden, warum die Hilfeleistung genau so und nicht anders geleistet wurde.

Verhalten im Schadensfall

Wenn es zu einem Schadensfall kommt, sollte man die eigene Haftpflichtversicherung vorsorglich kontaktieren und gegebenenfalls eine Schadensmeldung machen, auf die Dokumentation der erfolgten Hilfeleistung zurückgreifen und im Zweifel zur Sicherheit auch einen Rechtsanwalt konsultieren.

Dieser Text bietet eine grobe Übersicht über die rechtliche Situation an Bord, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung.